Vater Staat verlangt von jedem Betreiber einer Baustelle auf der mehrere Unternehmer Gewerke tätigen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – kurz SIGEKO.

Der SIGEKO übernimmt bereits während der Planung und im weiteren Verlauf der Ausführung des Bauvorhabens die Überwachung der Standards zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf der Baustelle tätigen Arbeiter.

Die allermeisten Bauherren verfügen nicht über die vom Gesetzgeber geforderten fachliche Qualifikationen selbst die Aufgaben des SIGEKO wahrzunehmen. Dennoch sind sie nach dem Gesetz verpflichtet einen solchen zu benennen.

Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie. Je nach Anforderung und Umfang der Bautätigkeit, erhalten Sie neben den oben bereits beschriebenen Koordinationsaufgaben folgende weitere Dienstleistungen:

  • Vorankündigung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde – in der Regel ca. 14 Tage vor Baubeginn.
  • Die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.
  • Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier.